Technische Wachoffizierin / Technischer Wachoffizier (TWO)

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Maschinenraumsimulator

Die Technische Wachoffizierin / der Technische Wachoffizier ist neben der Leiterin / dem Leiter der Maschinenanlage dafür zuständig, dass die technischen und maschinellen Abläufe an Bord eines Schiffes reibungslos funktionieren. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie sowohl das Befähigungszeugnis zur Technischen Wachoffizierin / zum Technischen Wachoffizier gleichzeitig den schulischen Abschluss zur Staatlich geprüften Technikerin / zum Staatlich geprüften Techniker sowie die Fachhochschulreife, durch die Sie berechtigt sind an einer (Fach-)Hochschule zu studieren. Sie können als Technische Wachoffizierin / Technischer Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen jeder Antriebsleistung in allen Fahrtgebieten tätig sein.

Nach einer mindestens 12-monatigen Seefahrtzeit als Technische Wachoffizierin / Technischer Wachoffizier kann die Befähigung zur Zweiten technischen Schiffsoffizierin / zum Zweiten technischen Schiffsoffizier erfolgen. Nach einer weiteren mindestens 12-monatigen Seefahrtzeit als Zweite technische Schiffsoffizierin / Zweiter technischer Schiffsoffizier kann eine Befähigung zur Leiterin / zum Leiter der Maschinenanlage erfolgen. Die Befähigung zur Leiterin der Maschinenanlage / zum Leiter der Maschinenanlage kann auch nach einer insgesamt mindestens 36-monatigen Seefahrtzeit als Technische Wachoffizierin / Technischer Wachoffizier erfolgen.

 

Beginn für alle Lehrgänge

In der Regel jedes Jahr Anfang September.

 

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B2-Niveau
  • erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Schiffsmechanikerin / zum Schiffsmechaniker

oder

  • erfolgreicher Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs in der Metall- oder Elektrotechnik und eine mindestens 12-monatige Seefahrtzeit als technische Offiziersassistentin / technischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten

oder

  • erfolgreicher Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und eine mindestens 18-monatige Seefahrtzeit als technische Offiziersassistentin / technischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten

oder

  • erfolgreicher Abschluss einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (Schiffsbetriebstechnische Assistentin / Schiffsbetriebstechnischer Assistent) und eine mindestens 12-monatige Seefahrtzeit als technische Offiziersassistentin / technischer Offiziersassistent

oder

  • Marineangehörigkeit und mindestens 4 Jahre Dienstzeit mit seefahrtbezogenem Einsatz und 3 Monaten Praktikum auf einem Kauffahrteischiff

 

Weitere Informationen

Bei Fragen treten Sie gerne mit uns in Kontakt.

Termine und Stundenpläne finden Sie unter Termine.

Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. – Mach Meer

Deutsche Flagge – Ausbildung Seeleute

 

Ausbildungsdetails

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Abschluss

  • Staatlich geprüfte*r Techniker*in

Ansprechpartner

Downloads

Lehrplan

Datei
two_2j.pdf (239.85 KB)