Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt BRZ 500 (NWO 500)
Die Nautische Wachoffizierin / der Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt BRZ 500 ist neben der Kapitänin / dem Kapitän küstennahe Fahrt BRZ 500 dafür zuständig, zentrale Aufgaben auf der Brücke eines Schiffes mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 500 in der küstennahen Fahrt zu übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Befähigungszeugnis zur Nautischen Wachoffizierin / zum Nautischen Wachoffizier küstennahe Fahrt BRZ 500. Sie können als Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt BRZ 500 auf Kauffahrteischiffen (Fischereifahrzeuge ausgenommen) mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500 in der küstennahen Fahrt tätig sein.
Nach einer mindestens 12-monatigen Seefahrtzeit als Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt BRZ 500 kann die Befähigung zur Kapitänin / zum Kapitän küstennahe Fahrt BRZ 500 erfolgen.
Zulassungsvoraussetzungen
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B1-Niveau
- Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf A1-Niveau
- erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Schiffsmechanikerin / zum Schiffsmechaniker
oder
- mindestens 36-monatige Seefahrtzeit im Decksdienst auf Kauffahrteischiffen (Fischereifahrzeuge ausgenommen)
oder
- erfolgreicher Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und eine mindestens 12-monatige Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin / nautischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von nautischen Offiziersassistenten
Weitere Informationen
Bei Fragen treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Termine und Stundenpläne finden Sie unter Termine.
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. – Mach Meer
Deutsche Flagge – Ausbildung Seeleute