Schiffsmaschinistin / Schiffsmaschinist 750 kW (TSM)

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Die Schiffsmaschinistin / der Schiffsmaschinist überwacht den Maschinenbetrieb auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 Kilowatt (kW) und führt notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durch. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Befähigungszeugnis zur Schiffsmaschinistin / zum Schiffsmaschinisten. Sie können als Schiffsmaschinistin / Schiffsmaschinist auf Kauffahrteischiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 Kilowatt tätig sein.

 

Zulassungsvoraussetzungen

  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B1-Niveau
  • Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf A1-Niveau
  • erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Schiffsmechanikerin / zum Schiffsmechaniker

oder

  • erfolgreicher Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs in der Metall- oder Elektrotechnik und eine mindestens 6-monatige Seefahrtzeit im Maschinendienst

oder

  • Besitz eines nautischen Befähigungszeugnisses ohne Abschluss als Schiffsmechanikerin / Schiffsmechaniker und eine mindestens 3-monatige Ausbildung in der Metall- oder Elektrotechnik

 

Zulassungsvoraussetzungen (verkürzte Ausbildung)

Besitz eines Befähigungszeugnisses

  • zur Nautischen Wachoffizierin / zum Nautischen Wachoffizier

oder

  • zur Nautischen Wachoffizierin / zum Nautischen Wachoffizier in der Hochseefischerei

oder

  • zur Kapitänin / zum Kapitän in der Großen Hochseefischerei

 

Weitere Informationen

Bei Fragen treten Sie gerne mit uns in Kontakt.

Termine und Stundenpläne finden Sie unter Termine.

Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. – Mach Meer

Deutsche Flagge – Ausbildung Seeleute

 

Ausbildungsdetails

Ausbildungsdauer

320 Std. ca. 4 Monate

Ausbildungsbeginn

Ausbildungsende

Ausbildungsdauer verkürzt

200 Std. ca. 3 Monate

Ausbildungsbeginn verkürzt

Ausbildungsende verkürzt

Ansprechpartner

Downloads

Lehrplan

Datei
tsm_c750_kurz.pdf (210.54 KB)