Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier (NWO)
Die Nautische Wachoffizierin / der Nautische Wachoffizier ist neben der Kapitänin / dem Kapitän dafür zuständig, zentrale Aufgaben auf der Brücke eines Schiffes zu übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Befähigungszeugnis zur Nautischen Wachoffizierin / zum Nautischen Wachoffizier und gleichzeitig den schulischen Abschluss zur Staatlich geprüften Technikerin / zum Staatlich geprüften Techniker sowie die Fachhochschulreife, durch die Sie berechtigt sind an einer (Fach-)Hochschule zu studieren. Sie können als Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen (Fischereifahrzeuge ausgenommen) aller Größen in allen Fahrtgebieten tätig sein.
Nach einer mindestens 12-monatigen Seefahrtzeit als Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier kann die Befähigung zur Ersten Offizierin / zum Ersten Offizier erfolgen. Nach einer weiteren mindestens 12-monatigen Seefahrtzeit als Erste Offizierin / Erster Offizier kann eine Befähigung zur Kapitänin / zum Kapitän erfolgen. Die Befähigung zur Kapitänin / zum Kapitän kann auch nach einer insgesamt mindestens 36-monatigen Seefahrtzeit als Nautische Wachoffizierin / Nautischer Wachoffizier erfolgen.
Beginn für alle Lehrgänge
In der Regel jedes Jahr Anfang September.
Zulassungsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B2-Niveau
- erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Schiffsmechanikerin / zum Schiffsmechaniker
oder
- erfolgreicher Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und eine mindestens 12-monatige Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin / nautischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von nautischen Offiziersassistenten
oder
- erfolgreicher Abschluss einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (Schiffsbetriebstechnische Assistentin / Schiffsbetriebstechnischer Assistent) und eine mindestens 12-monatige Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin / nautischer Offiziersassistent
oder
- Marineangehörigkeit und mindestens 4 Jahre Dienstzeit mit seefahrtbezogenem Einsatz und 3 Monaten Praktikum auf einem Kauffahrteischiff
oder
- Besitz eines Matrosenbriefs
Weitere Informationen
Bei Fragen treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Termine und Stundenpläne finden Sie unter Termine.
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. – Mach Meer
Deutsche Flagge – Ausbildung Seeleute
Weitere Auskünfte und individuelle Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie auf folgender externen Website: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - BSH, Hamburg
Ausbildungsdetails
Ausbildungsdauer
Abschluss
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Staatlich geprüfte*r Techniker*in
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Nautiker*in