Schiffsmaschinistin / Schiffsmaschinist 750 kW (TSM)
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Die Schiffsmaschinistin / der Schiffsmaschinist überwacht den Maschinenbetrieb auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 Kilowatt (kW) und führt notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durch. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Befähigungszeugnis zur Schiffsmaschinistin / zum Schiffsmaschinisten. Sie können als Schiffsmaschinistin / Schiffsmaschinist auf Kauffahrteischiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 Kilowatt tätig sein.
Zulassungsvoraussetzungen
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B1-Niveau
- Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf A1-Niveau
- erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Schiffsmechanikerin / zum Schiffsmechaniker
oder
- erfolgreicher Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs in der Metall- oder Elektrotechnik und eine mindestens 6-monatige Seefahrtzeit im Maschinendienst
oder
- Besitz eines nautischen Befähigungszeugnisses ohne Abschluss als Schiffsmechanikerin / Schiffsmechaniker und eine mindestens 3-monatige Ausbildung in der Metall- oder Elektrotechnik
Zulassungsvoraussetzungen (verkürzte Ausbildung)
Besitz eines Befähigungszeugnisses
- zur Nautischen Wachoffizierin / zum Nautischen Wachoffizier
oder
- zur Nautischen Wachoffizierin / zum Nautischen Wachoffizier in der Hochseefischerei
oder
- zur Kapitänin / zum Kapitän in der Großen Hochseefischerei
Weitere Informationen
Bei Fragen treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Termine und Stundenpläne finden Sie unter Termine.
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. – Mach Meer
Deutsche Flagge – Ausbildung Seeleute
Ausbildungsdetails
Ausbildungsdauer
320 Std. ca. 4 Monate
Ausbildungsbeginn
Ausbildungsende
Ausbildungsdauer verkürzt
200 Std. ca. 3 Monate
Ausbildungsbeginn verkürzt
Ausbildungsende verkürzt
Ansprechpartner
Downloads
Lehrplan
Datei
tsm_c750_kurz.pdf
(210.54 KB)
weitere Dokumente
tsm_c750_lang.pdf
(168.29 KB)