Technische Wachoffizierin / Technischer Wachoffizier (TWO)
Die Technische Wachoffizierin / der Technische Wachoffizier ist neben der Leiterin / dem Leiter der Maschinenanlage dafür zuständig, dass die technischen und maschinellen Abläufe an Bord eines Schiffes reibungslos funktionieren. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie sowohl das Befähigungszeugnis zur Technischen Wachoffizierin / zum Technischen Wachoffizier gleichzeitig den schulischen Abschluss zur Staatlich geprüften Technikerin / zum Staatlich geprüften Techniker sowie die Fachhochschulreife, durch die Sie berechtigt sind an einer (Fach-)Hochschule zu studieren. Sie können als Technische Wachoffizierin / Technischer Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen jeder Antriebsleistung in allen Fahrtgebieten tätig sein.
Nach einer mindestens 12-monatigen Seefahrtzeit als Technische Wachoffizierin / Technischer Wachoffizier kann die Befähigung zur Zweiten technischen Schiffsoffizierin / zum Zweiten technischen Schiffsoffizier erfolgen. Nach einer weiteren mindestens 12-monatigen Seefahrtzeit als Zweite technische Schiffsoffizierin / Zweiter technischer Schiffsoffizier kann eine Befähigung zur Leiterin / zum Leiter der Maschinenanlage erfolgen. Die Befähigung zur Leiterin der Maschinenanlage / zum Leiter der Maschinenanlage kann auch nach einer insgesamt mindestens 36-monatigen Seefahrtzeit als Technische Wachoffizierin / Technischer Wachoffizier erfolgen.
Beginn für alle Lehrgänge
In der Regel jedes Jahr Anfang September.
Zulassungsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B2-Niveau
- erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Schiffsmechanikerin / zum Schiffsmechaniker
- erfolgreicher Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs in der Metall- oder Elektrotechnik und eine mindestens 12-monatige Seefahrtzeit als technische Offiziersassistentin / technischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten
oder
- erfolgreicher Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und eine mindestens 18-monatige Seefahrtzeit als technische Offiziersassistentin / technischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten
oder
- erfolgreicher Abschluss einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (Schiffsbetriebstechnische Assistentin / Schiffsbetriebstechnischer Assistent) und eine mindestens 12-monatige Seefahrtzeit als technische Offiziersassistentin / technischer Offiziersassistent
oder
- Marineangehörigkeit und mindestens 4 Jahre Dienstzeit mit seefahrtbezogenem Einsatz und 3 Monaten Praktikum auf einem Kauffahrteischiff
Weitere Informationen
Bei Fragen treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Termine und Stundenpläne finden Sie unter Termine.
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. – Mach Meer
Deutsche Flagge – Ausbildung Seeleute
Ausbildungsdetails
Ausbildungsdauer
Abschluss
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Staatlich geprüfte*r Techniker*in